| 22 September |
Ein Drittel der KFZ Versicherten müssen Mit änderungen Rechnen |
Jedes zugelassene Fahrzeug in Deutschland muss über eine Kfzversicherung verfügen. Vorgeschrieben ist eine Kraftfahrthaftpflicht. Darüber hinaus kann man sein Fahrzeug auch in einer so genannten Vollkasko oder Teilkasko versichern. Während in der Kfzhaftpflicht Schäden von Fremdfahrzeugen abgedeckt werden, ist bei Voll- bzw. Teilkasko auch das eigene Fahrzeug versichert. Die Beiträge der Kfz Versicherung werden durch Einstufung der Fahrzeuge in Typklassen berechnet. Jedes Jahr werden für alle Fahrzeugtypen die Versicherungstypklassen neu festgelegt. Dies geschieht mit Hilfe der Schaden- und Unfallbilanz aller in Deutschland zugelassener Fahrzeuge. Die Statistik darüber, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geführt wird, erscheint einmal jährlich neu. Wird ein Fahrzeug in einer oder mehreren Typklassen höher gestuft, wird es dadurch auch teurer in der Versicherung. Manchmal werden auch Fahrzeuge niedriger eingestuft und somit günstiger. (weiterlesen…)
